Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung - FAB

Beginn nächster Kurs:  September 2025


Das Bildungswerk des Landesverbandes der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung bietet seit 2004 den Ausbildungsgang für die

„Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung “ (FAB)

an.

Werkstätten für behinderte Menschen haben die zentrale Aufgabe Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben einzugliedern. Der zu begleitende Personenkreis besteht aus geistig behinderten und psychisch erkrankten Menschen und behinderte Menschen mit autistischen Verhaltensweisen, mit Verhaltens- bzw. Orientierungsstörungen, mit zunehmender Mehrfachbehinderung. Deshalb müssen die Werkstätten für behinderte Menschen über Fachkräfte verfügen, die den jeweiligen individuellen Bedürfnissen der behinderten Mitarbeiter/innen fachlich kompetent begegnen können.

Der Ausbildungsgang FAB des Landesverbandes der Lebenshilfe orientiert sich deshalb an den Lehrgangsempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine anschließende 2-jährige Beschäftigung oder eine 6-jährige Berufspraxis sowie eine 6-monatige Berufstätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen, dann erfüllen Sie die Prüfungszulassung.

Die zuständige Prüfungsstelle für diesen Ausbildungsgang ist im Saarland das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales. Weitere Informationen unter www.saarland.de.

Die Ausbildung umfasst 800 Unterrichtsstunden und findet berufsbegleitend freitags in der Zeit von 13.00 bis 17.45 Uhr und samstags von 8.00 bis 12.45 Uhr statt.

Wenn Sie sich durch diese Ausbildung angesprochen fühlen oder neugierig geworden sind, rufen Sie uns an und lassen sich ausführlich über die Ausbildung und die beruflichen Möglichkeiten und Perspektiven beraten.

Anmeldungen bis zum 13. Juni 2025